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Bei einem Werkvertrag kann es leider vorkommen, dass Mängel am ausgeführten Werk auftreten. In solchen Fällen hat der Auftraggeber das Recht, die Mängelbeseitigung vom Auftragnehmer zu verlangen. Häufig werden diese Mängelrechte dann an einen Dritten abgetreten, der sich um die Umsetzung und Abwicklung kümmert. Strittig ist dabei oft, ob dieser Dritte auch einen Anspruch auf Kostenvorschuss vom Auftragnehmer hat. Das Landgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil dazu Stellung bezogen. Im Folgenden wird dieser Fall näher beleuchtet.
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[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 181/23 ]
Streit um Kostenvorschuss nach Abtretung von Mängelrechten
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um einen Anspruch auf Kostenvorschuss gemäß § 637 Abs. 3 BGB aus abgetretenem Recht. Die [...] Weiterlesen
“Kostenvorschuss bei Abtretung von werkvertraglichen Mängelrechte”