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OLG Karlsruhe – Az.: 17 U 151/21 – Urteil vom 20.12.2022
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 4. März 2021 – 4 O 161/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Das Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des für die Beklagte auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zusammenfassung
Die Klägerin hat bei der Beklagten im Jahr 1992 ein Sparkonto eröffnet und fordert [...] Weiterlesen
“Nachweis der Unrichtigkeit eines Sparbuchs durch bankinterne Unterlagen”