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LG Rottweil
Az: 3 O 603/02
Urteil vom: 03.06.2003
In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil auf die mündliche Verhandlung vom 13. Mai 2003 für Recht erkannt:
1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 8.732,85 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.640,98 EUR seit dem 22. Oktober 2002 und aus weiteren 1.091,87 EUR seit dem 20. November 2002 zu bezahlen.
2. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch.
Der Verkehrsunfall ereignete [...] Weiterlesen
“Totalschaden und Wiederbeschaffungswert”