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Rechtlicher Ärger nach Autokauf: Unfallschäden nicht offengelegt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz abgewiesen, in dem es um die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrags ging. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass der Verkäufer arglistig Unfallschäden verschwiegen hatte. Zudem wurde festgestellt, dass der Kläger als Scheinunternehmer agierte, was die Anwendung bestimmter Verbraucherschutzregelungen ausschloss.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 216/21 [toc]
Rechtliche Herausforderungen beim Gebrauchtwagenkauf
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist eine Entscheidung, die für viele Käufer nicht nur aufgrund des finanziellen Aspekts, sondern auch wegen der rechtlichen Komplexität von Bedeutung ist. Im Zentrum des Interesses stehen dabei[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.autorechtonline.de/gebrauchtwagenkaufvertrag-arglistiges-verschweigen-eines-unfallschadens/
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“Gebrauchtwagenkaufvertrag – arglistiges Verschweigen eines Unfallschadens”