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Gebrauchtwagenkauf: Zulassungsbescheinigung Teil II muss bei Abholung übergeben werden
Das Urteil des AG Clausthal-Zellerfeld (Az.: 4 C 152/14) fällt zugunsten des Klägers aus, der Schadensersatz wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrags über einen gebrauchten PKW verlangt. Der Beklagte verletzte seine Verpflichtung, indem er das Fahrzeug und die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht wie vereinbart übergab. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Autokauf, auch bei Barzahlung bei Abholung.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 C 152/14 [toc]
Gebrauchtwagenkauf: Die Bedeutung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Abholung
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/gebrauchtwagenkauf-verpflichtung-zur-uebergabe-der-zulassungsbescheinigung-teil-ii-bei-abholung.htm
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“Gebrauchtwagenkauf – Verpflichtung zur Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Abholung”