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Kläger unterliegt im Streit um Gebrauchtwagen-Kilometerstand – Gericht sieht keine Täuschung
In dem Fall vor dem Landgericht Kiel mit dem Aktenzeichen 3 O 25/14 ging es um die Abweisung einer Klage, bei der der Kläger Schadensersatz und die Rückerstattung des Kaufpreises eines Gebrauchtwagens forderte, wobei er unter anderem eine Kilometerstandmanipulation und Mängel am Fahrzeug geltend machte. Das Gericht entschied gegen den Kläger, da er eine erforderliche Nacherfüllungsfrist nicht gesetzt hatte und keine arglistige Täuschung durch den Verkäufer bezüglich des Unfallstatus und der Kilometerstandmanipulation nachweisen konnte.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 25/14 Kaufvertrag Gebrauchtfahrzeug – Genaue Prüfung ist Pflicht
Als Gebrauchtwagen gibt ein Fahrzeug in puncto Zustand und tatsächlicher Laufleistung oft Rätsel auf. [...] Weiterlesen
“Gebrauchtwagenkaufvertrag – Händlerpflicht zur Überprüfung des Kilometerstands auf Plausibilität”