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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Entgeltfortzahlung für krankgeschriebene Physiotherapeutin
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat im Fall Az.: 4 Sa 398/14 entschieden, dass die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz zurückgewiesen wird. Die Klägerin hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Monat Mai 2013. Die vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Klägerin wurden als ausreichender Beweis für ihre Krankheit anerkannt, und die Einwände des Beklagten wurden als nicht überzeugend betrachtet.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 398/14 [toc]
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein wichtiger Beweis für Arbeitnehmer
Streit um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein Fall für das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Im Mittelpunkt des rechtlichen Disputs stand der Anspruch der Klägerin auf Entgeltfortzahlung für den Monat Mai 2013. Die Klägerin, eine Physiotherapeutin, war bis zum 31. Mai[…] [...] Weiterlesen
“Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”