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Verdachtskündigung wegen Vorteilsannahme: Landesarbeitsgericht Köln bestätigt Unwirksamkeit der Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln zurück, bestätigte somit die Unwirksamkeit der fristlosen, sowie der hilfsweise außerordentlichen Kündigung des Klägers. Die Kündigung war sowohl aufgrund eines angeblichen Verdachts der Vorteilsannahme als auch auf behauptete unlautere Bevorzugung eines Subunternehmers nicht gerechtfertigt, da hinreichende Verdachtsmomente fehlten und der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Der Kläger hat Anspruch auf Lohnnachzahlung und Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 214/14 [toc]
Verdacht auf Vorteilsannahme: Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine Verd[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/verdachtskuendigung-wegen-vorteilsannahme-zu-lasten-des-arbeitgebers/
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“Verdachtskündigung wegen Vorteilsannahme zu Lasten des Arbeitgebers”