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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 168/11, Urteil vom 03.05.2012
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Fortbildungskosten.
Der 1983 geborene Kläger trat nach Abschluss seiner Ausbildung bei der Beklagten am 1. August 2003 als Bankangestellter in deren Dienste ein. Gleichzeitig begann er eine dreijährige Ausbildung zum Betriebswirt, die er am 13. Juni 2006 erfolgreich abschloss. Seit dem 1. September 2007 beschäftigte die Beklagte den Kläger als „Gruppenleiter Betriebsbereich“. In dieser Führungsfunktion leitete er bis zu sechs Mitarbeiter in den Bereichen Rechnungswesen, Marktfolge passiv, Personalsachbearbeitung und Sekretariat. Daneben arbeitete er als Sachbearbeiter im Rechnungswesen und im Controlling.
Vorgesetzter des Klägers war bei Übernahme dieser Tätigkeit der Bereichsleiter und Prokurist G…, der am 1. März 2008 [...] Weiterlesen
“Rückzahlung von Fortbildungskosten”