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Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Az.: 17 Sa 1055/09, Urteil vom 27.01.2010
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 29.06.2009 (Az.: 3 Ca 9/08) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigung vom 28.12.2007 sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. Die Klägerin hat die Änderungskündigung mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 07.01.2008 unter Vorbehalt angenommen.
Der beklagte Verein ist Träger für Behinderteneinrichtungen in Niedersachsen auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Er betreut mit Stand 2005/2006 rund 1.750 überwiegend körperlich oder geistig behinderte Menschen und beschäftigt etwa 1.376 Vollkräfte. Der Beklagte ist Mitglied des Diakonischen Werks der Ev. [...] Weiterlesen
“Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung”