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Dienstherrhaftung wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung einer Beamtin

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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 1 L 72/19 – Urteil vom 08.10.2020
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, ihrer früheren Dienstherrin, immateriellen Schadensersatz wegen einer Verletzung ihrer Gesundheit sowie ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und begehrt darüber hinaus die Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für ihr aus der geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzung künftig entstehende Schäden.

Die Klägerin stand bis zum Jahr 2017 als Beamtin im Dienst der Beklagten und hatte zuletzt das Statusamt einer Stadtverwaltungsoberrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesO LSA) inne. Seit dem 1. September 2007 war ihr die Leitung des verschiedene Sachgebiete umfassenden Fachbereichs III „Bürgerdienste, Recht und Ordnung“, eines von vier Fachbereichen, übertragen. Durch Dienstanweisung über die Organisation der Stadtverwaltung vom 8. Juli 2014 verfügte der bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wiedergewählte Oberbürgermeister der Beklagten mit Wirkung vom 15. Juli 2014 eine Änderung des Verwaltungsaufbaus mit einer Reduzierung auf drei Fachbereiche, einer damit verbundenen Neuzuordnung der Sachgebiete zu den Fachbereichen und der Neubildung einer ihm als „Stabsstelle Recht“ unmittelbar unterstellten Organisationseinheit. Gleichzeitig setzte er die Klägerin unter Entziehung ihrer Position als Fachbereichsleiterin und Zuweisung einer weiteren Mitarbeiterin als Sachbearbeiterin für Haftpflicht- und Versicherungsangelegenheiten als Leiterin der Stabsstelle ein.

Die Klägerin war zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen (Umstrukturierung und Umsetzung), die ihr vom Oberbürgermeister telefonisch angekündigt wurden und gegen die sie mit Schreiben vom 14. Juli 2014 Widerspruch erhob, seit mehreren Wochen und ununterbrochen bis zum 15. August 2014 (einem Freitag) krankheitsbedingt nicht im Dienst.

Während dieser Abwesenheit wurden – nach telefonischer Ankündigung durch den Leiter des Sachgebiets Personal – ihr bisheriges Dienstzimmer beräumt und darin befindliche Möbel und weitere Gegenstände in ein anderes, schon früher von ihr genutztes Dachgeschossbüro im Seitentrakt des Rathauses verbracht. Mit Schreiben vom

(Symbolfoto: Von Photographee.eu/Shutterstock.com)[/[…]


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