Im Grunde genommen gibt es in Deutschland lediglich zwei Bereiche des Rechts, die für den Bürger entscheidend sind – das Zivilrecht, welches auch als Privatrecht bezeichnet wird, sowie das öffentliche Recht. Dieses öffentliche Recht ist den meisten Bürger jedoch eher als Strafrecht bekannt, was jedoch nur zum Teil richtig ist, da das Strafrecht ein Bestandteil des öffentlichen Rechts ist. Während das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander regelt, ist das Strafrecht für das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger verantwortlich. Anders als beim Zivilrecht fungiert im Strafrecht der Staat durch sein Organ der Staatsanwaltschaft als Ankläger, weshalb die angeklagte Person auf jeden Fall einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger mandatieren sollte. Wir sind für die Strafverteidigung aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz hervorragend geeignet und übernehmen auch schwierige Fälle.
Durch das Strafrecht soll ein von einem Täter begangenes Unrecht bestraft bzw. sanktioniert werden. In der Regel werden hierfür Geld- bzw. Freiheitsstrafen eingesetzt.
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