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Abfindung im Arbeitsrecht

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Wenn ein Arbeitsverhältnis im Zuge einer Kündigung seitens des Arbeitgebers gekündigt wird ergeben sich für den Arbeitnehmer zunächst erst einmal eine ganze Reihe von Fragen. Diese Fragen beziehen sich zumeist auf die Zukunft und sind insbesondere dann dringlich, wenn die Kündigung mehr oder minder überraschend erfolgte. Eine der häufigsten Fragen, die sich ein Arbeitgeber in einem derartigen Fall stellt, geht in Richtung einer möglichen Abfindung. Bei dem Thema Abfindung gibt es jedoch landläufig sehr weit verbreitete Irrtümer. Einer der größten Irrtümer ist dabei der Glaube, dass nach einer Kündigung seitens des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer auch automatisch eine Abfindung zu erfolgen hat.

In Deutschland gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Abfindung. Dementsprechend wird auch nicht automatisch nach einer ausgesprochenen Kündigung eine Abfindung gezahlt!

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Zunächst sollte ohnehin erst einmal geklärt werden, was genau sich hinter dem Begriff der Abfindung überhaupt befindet. Arbeitsrechtlich betrachtet ist die Abfindung nicht gerade unumstritten, auch wenn sie in der gängigen Praxis sehr häufig ausgezahlt wird. Die Abfindung ist vielmehr eine einmalige Geldzahlung, die von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vorgenommen wird. Diese Geldzahlung[…]


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