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Rechtsanwälte Kotz GbR

Genehmigungvoraussetzungen für Grundstückskaufvertrag über landwirtschaftliche Nutzflächen

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AG Oschatz – Az.: XV 13/10 – Beschluss vom 23.12.2010

1. Der Bescheid des Landkreis Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus vom 24.08.2010, Reg.-Nr. 438/2010 wird aufgehoben.

Der Kaufvertragsentwurf zwischen der … wird genehmigt.

2. Gerichtliche Kosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

Geschäftswert: 685.000 Euro
Tatbestand
Die Antragsteller verlangen die Aufhebung des Bescheids des Landkreis Nordsachsen vom 24.08.2010 und die Genehmigung eines Kaufvertragsentwurfes.

Bei der Antragstellerin zu 1 handelt es sich um eine landwirtschaftliche Genossenschaft mit 12 Genossenschaftsmitgliedern. In der Satzung der Antragstellerin zu 1 ist in § 12 geregelt, dass Genossenschaftsmitglieder dazu verpflichtet sind, ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen der Genossenschaft entgeltlich anzudienen. Die Antragstellerin zu 1 bewirtschaftet gegenwärtig 1.107 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, davon 1009 ha Ackerland und 98 ha Grünland. Von dieser Gesamtfläche sind ca. 400 ha Eigentumsfläche.

Der Antragsteller zu 2 ist Diplom-Wirtschaftsingenieur. Mit Vertrag vom 15.06.2010 pachtete der Antragsteller zu 2 bei der Antragstellerin zu 1 eine Hofanlage mit einer Größe von 0,4103 ha. Weiter pachtete er am gleichen Tag bei der Antragstellerin zu 2 ein Flurstück in der Größe von 14,6291 ha zur landwirtschaftlichen Nutzung. Gleichzeitig schlossen die Parteien eine Bewirtschaftungsvertrag. Am 17.06.2010 zeigte der Antragsteller zu 2 einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde W… an, wobei er als angemeldete Tätigkeit „Landwirt im Nebenerwerb“ angab. Eine EU-Fördernummer/Betriebsnummer wurde dem Antragsteller mit Schreiben vom 25.06.2010 erteilt. Am 30.07.2010 stellte der Antragsteller zu 2 einen Aufnahmeantrag bei der Antragstellerin zu 1.

Die Antragstellerin zu 1 geriet in eine finanzielle Notlage und leitete deshalb ein Sanierungskonzept ein. Dieses sieht den Verkauf von Eigentumsland vorzugsweise an Genossenschaftsmitglieder unter der zwingenden Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage einer langfristigen Rückverpachtung der landwirtschaftlichen Flächen und eines Vorkaufsrechts zu Gunsten der Antragstellerin zu 1 vor, um den derzeit bestehende Liquiditätsengpass zu überbrücken.

Der Antragsteller zu 2 beabsichtigt, Flächen der Antragstellerin zu 1 abzukaufen. Die Antragsteller ließen daher am 28.07.2010 einen notariellen Grundstückskaufvertrag mit Auflassung fertigen und unterschrieben diesen. Danach vereinbaren die Parteie[…]


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