Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbengemeinschaft – Anspruch auf Rechnungslegung des Vermögensverwalters des Erblassers

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

LG Kleve – Az.: 2 O 228/10 – Teilurteil vom 29.12.2010

Der Beklagte wird verurteilt, der Erbengemeinschaft nach T zu Händen der Klägerin eine geordnete Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben des seiner Verwaltung unterliegenden Vermögens der Erblasserin für den Zeitraum 24.03.2003 bis einschließlich 28.06.2008 nebst Belegen zu erteilen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 Euro.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Rechnungslegung und Zahlung in Anspruch.

Die Klägerin ist eine von 10 Personen bzw. gemeinnützigen Organisationen, die laut Erbschein des Amtsgerichts S Erben nach der am 28.06.2008 in B2 verstorbenen T geb. y geworden sind.

Der Beklagte war deren Generalbevollmächtigter und ist ihr Testamentsvollstrecker.

In der notariellen Generalvollmacht der Erblasserin vom 24.03.2003, mit der dem Beklagten gestattet wurde, auch Rechtsgeschäfte mit sich selbst vorzunehmen, heißt es unter Ziffer IV. weiter:

„Auch wenn ich, die Erschienene, die ordnungsgemäße Ausübung der Vollmacht nicht mehr selbst überwachen können sollte, halte ich eine Kontrolle durch Dritte nicht für nötig.“

Der Beklagte erwarb zusammen mit seiner Ehefrau durch notariellen Kaufvertrag vom 26.03.2007 das Grundstück der Erblasserin, Zum X3 35 in B2, zum Kaufpreis von 235.000 Euro. Er verkaufte dieses Grundstück durch Vertrag vom 15.08.2008 zum Preis von 280.000 Euro. Die Klägerin begehrt mit der Klage die Zahlung des Differenzbetrages von 45.000 Euro an die Erbengemeinschaft.

Der Beklagte erwarb zusammen mit seiner Ehefrau durch einen weiteren notariellen Kaufvertrag vom 27.08.2007 ein weiteres Grundstück der Erblasserin, C-Straße in B2, zum Preis von 115.000 Euro.

Der Beklagte erstellte nach dem Tod der Erblasserin, die über rund fünf Jahre zu Hause gelebt hat und dort in erheblichem Umfang gepflegt werden musste, ein Nachlassverzeichnis, wonach der Nachlass nach Abzug der Kosten und Verbindlichkeiten einen Wert von 8.732,37 Euro aufwies.

Die Klägerin trägt vor: Der Beklagte sei verpflichtet, den Differenzbetrag aus dem Weiterverkauf der Immobilie auszuzahlen, weil er das Grundstück im März 2007 bereits zum Preis von 280.000 Euro hätte verkaufen müssen.

Die Pflicht zur Rechnungslegung sei nicht in der Weise abbedungen, dass der Beklagte auch nach dem Tod der Vollmachtsgeberin/Erblasserin die Rechnungslegung verweigern dürfe.

Darüber hinaus sei die Erblasserin seit […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv