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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kollision mit links ausbiegenden und dann rechts abbiegenden Kfz

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

AG Geldern – Az.: 3 C 224/09 – Urteil vom 07.01.2011

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 2.993,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2009 sowie weitere 316,18 € vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall vom 11.11.2008 in Kerken.

Gegen 9:10 Uhr fuhr die Zeugin … mit dem Fahrzeug der Klägerin, einem Opel Corsa mit dem amtlichen Kennzeichen …, auf der Rheinstraße in Fahrtrichtung Geldern. Vor ihr fuhr der Beklagte zu 1 in einem Kraftfahrzeug des Typs Mercedes Sprinter mit dem amtlichen Kennzeichen … , dessen Halter und Eigentümer die Beklagte zu 2 ist und der bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversichert war.

Kurz vor Erreichen der Kreuzung der Rheinstraße mit der B 58 verfügt die Rheinstraße über 2 Fahrspuren. Die linke Fahrspur ist für den Geradeausverkehr und für Linksabbieger vorgesehen, die rechte Fahrspur für Rechtsabbieger. In dem Bereich, in dem die Rheinstraße bereits über die beschriebenen zwei Fahrspuren verfügt, befindet sich aus Fahrtrichtung des Beklagten zu 1 und der Zeugin … gesehen auf der rechten Seite ein Tankstellengelände, auf das der Beklagte zu 1 abzubiegen gedachte. Hinsichtlich der genauen Unfallörtlichkeit wird auf die Kopie der Verkehrsunfallskizze vom 11.11.2008 verwiesen (Bl. 8 d.A.).

Der Beklagte zu 1 fuhr zunächst einen Schlenker nach links, um dann nach rechts auf das Gelände abzubiegen. Im gleichen Moment wollte die Zeugin … mit dem Fahrzeug der Klägerin rechts passieren.

Es kam zur Kollision der Fahrzeuge, wobei der Mercedes Sprinter mit der vorderen rechten Seite gegen die linke Seite des Opel Corsa stieß, wodurch ein Streifschaden am Opel der Klägerin, am linken Außenspiegel der Fahrertür beginnend, über die Fahrertür hinweg bis zum hinteren rechten Radkasten, entstand. Der genaue Unfallhergang ist zwischen den Parteien streitig.


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