Sie suchen einen Anwalt bei Problemen mit der Gebäudeversicherung?
Bereits im deutschen Grundgesetz steht geschrieben, dass Eigentum sowohl verpflichtet als auch Rechte mit sich bringt. Für viele Menschen ist der Besitz von Eigentum jedoch eher eine sichere Investition in die eigene Zukunft, da die Mietpreisentwicklung hierzulande durchaus bedenklich ist. Gern wird hierbei jedoch der Umstand vergessen, dass auch das Eigentum mit durchaus immensen finanziellen Risiken verbunden ist. Gerade dann, wenn es zu Schäden an dem Eigenheim kommt, machen sich diese finanziellen Risiken durchaus bemerkbar. Mit einer Wohngebäudeversicherung lassen sich diese Risiken durchaus minimieren, allerdings gibt es im Bereich der Wohngebäudeversicherung sehr viele Aspekte zu beachten, damit der Versicherungsgeber seine Leistungen auch wirklich tätigt. Nicht selten wird in der gängigen Praxis die anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherungsgeber benötigt und wir stehen für Sie gern beratend sowie auch als Vertretung Ihrer Interessen an Ihrer Seite.
Grundsätzlich muss erst einmal beachtet werden, welche Schäden überhaupt durch eine Wohngebäudeversicherung versichert werden können. Hierbei gilt es zunächst erst einmal zu unterscheiden, an welchen Dingen der Schaden entstanden ist und durch welche Ursache der Schaden zustande kam.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt grundsätzlich alle Schäden, die an dem Haus sowie dessen FESTEM Inventar entstehen. Die Definition des festen Inventars ist hierbei von besonderer Wichtigkeit. Als festes Inventar werden sowohl Fußböden als auch Badewannen sowie andere feste Installationen des Hauses angesehen.
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Haben Sie Probleme mit der Wohngebäudeversicherung?
Ein häufig auftretendes Problem für Haus – und Wohnungsbesitzer sind Wasserschäden, Sturmschäden oder Feuerschäden. Was tun, wenn die Versicherung den Schaden nicht oder nur unzureichend zahlt? Dann wenden Sie sich an uns. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht berät Sie bei allen Problemen rund um Gebäuderversicherungen.
Wenden Sie sich an uns – Wir prüfen Ihren Fall >>&g[…]