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Durchsetzung von Schadensersatzansprüche

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Schadensersatz geltend machen und Anspruch durchsetzen
Sollte einer Person einen Schaden entstehen, welcher auf das Verschulden einer anderen Person zurückzuführen ist, so steht der geschädigten Person Schadensersatz zu. Diese einfache Weisheit hat sich in den Köpfen unzähliger Menschen festgebrannt, was jedoch nur zum Teil als korrekt angesehen werden kann. Vielmehr ist der Umstand richtig, dass im Zusammenhang mit dem Schadensersatz stets der Konjunktiv „kann“ verwendet wird, da der Schadensersatz erst einmal durch die geschädigte Person geltend muss.

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gibt es feste gesetzliche Regelungen sowie auch Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Überdies gibt es auch Verjährungsfristen.

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(Symbolfoto: Von wsf-s/Shutterstock.com)

Seine gesetzliche Grundlage findet der Schadensersatz in den § 823 fort folgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auf der Grundlage dieses Paragrafen wird festgelegt, dass diejenige Person einen Schadensersatzanspruch hat, deren Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstige Rechte durch eine andere Person in widerrechtlicher Natur verletzt bzw. geschädigt wird. Ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschieht ist für den Schadensersatzanspruch unerheblich. In der gängigen Praxis gibt es durchaus Rechtsgebiete, in denen der Schadensersatzanspruch recht häufig thematisiert wird.
Beispiele für Schadensersatzabsprüche

vertragliche Sorgfaltspflichten, die verletzt werden
Pflichtverletzungen aus[…]


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