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Mietrecht – Ihr Ansprechpartner bei mietrechtlichen Problemen

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Kaum ein anderes Vertragsverhältnis in Deutschland bietet derartig viel Ansatzpunkte für Streitigkeiten zwischen den beiden Vertragsparteien wie das Mietvertragsverhältnis. Zumeist liegt die Ursache für die Streitigkeiten darin zu finden, dass Vermieter sich zu viele Rechte mit der Begründung des Eigentumsverhältnisses an dem Mietobjekt gegenüber dem Mieter herausnehmen und dabei auch nicht selten die Unwissenheit eines Mieters ausnutzen. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei haben in der Vergangenheit bereits oft sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern erlebt und dabei mit unserer juristischen Fachkompetenz einem Mieter zur Seite gestanden.

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Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder Mieter? Dann lassen Sie sich durch unser Team an Rechtsanwälten kompetent und zuverlässig im Mietrecht beraten. Egal ob Mietminderung, unwirksame Klauseln im Mietvertrag, Kündigung oder Eigenbedarf, wir sind Ihr Ansprechpartner rund um mietrechtliche Angelegenheiten. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an >>>

Das Mietvertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter hat seine rechtliche Grundlage in dem Mietrecht, welches ein fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist. Beginnend mit dem § 535 BGB werden alle relevanten Themen des Mietrechts in dem BGB behandelt bzw. geregelt!
Welche Rechte hat ein Mieter aus dem Mietrecht heraus
(Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com)

Das mit Abstand wichtigste Recht, welches sich für den Mieter aus dem Mietvertragsverhältnis mit dem Vermieter heraus ergibt, ist das Recht auf die Nutzung des Mietobjekts. Dieses Recht bringt auch zu einem Stück weit die Nutzungshoheit über das Mietobjekt mit sich, da ein Mieter aus dem Mietvertragsverhältnis heraus jede andere beliebige Person aus der Nutzung des Mietobjekts ausschließen k[…]


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