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Verkehrsstrafrecht – Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft

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Verkehrsstraftaten sind schwerwiegende Verkehrsdelikte bei denen hohe Strafen drohen.
Es gibt durchaus Rechtsgebiete in Deutschland, in denen es sowohl ein gesetzliches Haupt- als auch ein gesetzliches Unterrecht gibt. Das Verkehrsrecht dient hierbei regelrecht als Musterbeispiel, da es neben zusätzlich zu dem Verkehrsrecht auch noch den Teilbereich des Verkehrsstrafrechts gibt. Von seiner reinen Funktion her erfüllt dieses Unterrecht dabei die gleichen Aufgaben, die auch das Hauptrecht innehat. Die Sicherheit sowie Ordnung des Straßenverkehrs sind die oberste Maxime beider gesetzlichen Bereiche, allerdings werden Verstöße gegen den Teilbereich Verkehrsstrafrecht erheblich härter geahndet als Verstöße gegen das eigentliche Verkehrsrecht! Aus diesem Grund sollte immer dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen das Verkehrsstrafrecht im Raum steht, auf jeden Fall ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht hinzugezogen werden.

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Droht ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis? Bei Straftaten, welche das Verkehrsstrafrecht betreffen, ist es aufgrund der zu erwartenden Strafen immer ratsam einen Anwalt zu konsultieren. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Kotz prüft unverbindlich das Ihnen zur Last gelegte Vergehen und bespricht dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenden Sie sich an uns – Wir prüfen Ihren Fall >>>

Das Verkehrsstrafrecht ist schon ein besonderer Teil der rechtlichen Systematik, da es sowohl das Verkehrsrecht als auch das Strafrecht gleichermaßen tangiert. Dementsprechend ist das Verkehrsstrafrecht sowohl ein Unterrecht des Verkehrsrechts als auch des Strafrechts, was sich insbesondere bei der Art der Ahndung von Verstößen deutlich zeigt.

Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht werden von dem Gesetzgeber nicht als reine Ordnungswidrigkeiten, sondern vielmehr als Straftaten angesehen. Dementsprechend erfolgt eine Ahndung dieser Verstöße auf der Grundlage des Strafgesetzbuches (StGB). Das Verkehrsstrafrecht ist zudem auch ein Unterrecht in dem allgemeinen Verkehrsrecht, da die Straftaten stets […]


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