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Rechtsanwälte Kotz GbR

Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitentgelts – Darlegungslast

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LAG Berlin-Brandenburg – Az.: 20 Sa 1430/10 – Urteil vom 09.02.2011

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15.04.2010 – 3 Ca 1764/09 – teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.436,00 EUR (zwanzigtausendvierhundertsechsunddreißig 00/100) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2009 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 73,2 % und der Kläger 26,8 %.

IV. Die Revision wird für den Kläger und die Beklagte zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger verlangt wegen Lohnwuchers die Zahlungen weiterer Vergütung von der Beklagten. Der am 09.04.1985 geborene Kläger erlernte den Beruf eines Tierwirtes. Am 07.06.2005 legte der Kläger die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Tierwirt ab. Am 21.04.2006 schloss der Kläger mit der Beklagten einen bis zum 30.03.2007 befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristung wurde durch einen weiteren Vertrag vom 30.03.2007 bis zum 29.03.2008 verlängert. Das Arbeitsverhältnis wurde von den Parteien über den Beendigungszeitraum bis zum 30.06.2009 fortgeführt. Gem. § 6 des Vertrages hatte der Kläger Anspruch auf einen Zuschlag von 50 % für Mehrarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Die Parteien vereinbarten arbeitsvertraglich eine Tätigkeit als Tierwirt/Melker bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Std. und einer Stundenvergütung von 5,11 Euro brutto. Mit Zuschlägen für Sonn- und Feiertage erzielte der Kläger im Jahr 2006 bei 1802 Arbeitsstunden (April – Dezember) einen Durchschnittsstundenlohn i. H. v. 5,66 Euro brutto. Im Jahr 2007 von 5,82 Euro Brutto, im Jahr 2008 von 6,09 Euro brutto und im Jahr 2009 (Januar – Juni) von 7,06 Euro brutto. Unter dem Datum des 21.04.2006 erstellte die Beklagte eine Stellenbeschreibung. Dort war die Stellenbezeichnung des Klägers mit Melker/Tierpfleger angegeben. Als vorgesetzte Stelle der Leiter der Milchproduktion und als unterstellten Bereich Milchgewinnung, Milchkühlung und Lagerung sowie Milchübergabe. Als Ausbildungsvoraussetzung sieht die Stellenbeschreibung Tierwirt vor. Wegen des weiteren Inhaltes der Stellenbeschreibungen wird auf Bl. 9 d. A. verwiesen.

Nach der am 16.02.2007 veröffentlichten Erhebung des statistischen Bundesamtes (Fachserie 16 Reihe 1; www.destatis.de/themen/d/thm_loehne.htm) über die Verdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen in der Landwirtschaft in Deutschland, auf die sich der Kläger hilfswei[…]


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