Zu einer Erbschaft kann ein Mensch schneller gelangen, als es ihm lieb ist. Es gibt wohl sehr wenige Menschen, die wirklich gerne den Gedanken einer Erbschaft hinnehmen wollen, da die Erbschaft nun einmal voraussetzt, dass zunächst ein Mensch als Erblasser sterben muss. In der Regel handelt es sich hierbei um geliebte Menschen, zu denen eine innige Verbindung bestand. In diesen Fällen ist das Ausmaß des Erbes auch gut einschätzbar, da die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers für gewöhnlich sehr gut abschätzbar sind. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein eher unbekannter Mensch aus der Familie stirbt und den Erbnehmer mehr oder minder überraschend in seinem Testament eingesetzt hat. Auch die gesetzliche Erbfolge kann einen Erbnehmer zu einem Erbe verhelfen, was ebenfalls in derartigen Fällen überaus überraschend ist.
Durch die Erbschaft übernimmt der Erbnehmer alle weltlichen Besitztümer des Erblassers. Hierbei kann es sich um Wertgegenstände sowie wirtschaftliche Vermögensgüter handeln. Es kann jedoch auch sein, dass die Erbschaft mit Schulden verbunden ist.
(Symbolfoto: Von Proxima Studio/Shutterstock.com)Sollte die Erbschaft tatsächlich mit Verbindlichkeiten behaftet sein, so kann dies den Erbnehmer vor große Herausforderungen stellen. Die Gläubiger des Erblassers haben mit dem neuen Erbnehmer einen Ansprechpartner und können dementsprechend die Tilgung der Verbindlichkeiten verlangen. Gerade diejenigen Erbnehmer, die bereits eigene Verbindlichkeiten haben oder nicht über genügend eigene wirtschaftliche Mittel verfügen, um die mit dem Erbe verbundenen Verbindlichkeiten zu tilgen, bekommen in einem derartigen Fall echte Probleme. Glücklicherweise gibt es jedoch Möglichkeiten, zunächst erst einmal alle wichtigen Aspekte zu regeln und die Verbindlichkeiten entweder zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen oder aber das Erbe gänzlich abzulehnen.
Hierfür hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der
Dreimonatseinrede
Dreimonatseinrede mit Schonfrist
Dreimonatseinrede mit Ausschlagung oder Annahme
eingerichtet. Das Wissen um diese Möglichkeiten kann für den Erbnehmer ein wahrer Segen sein, allerdings ist dieses Wissen bedauerlicherweise nicht bei jedem Er[…]