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Verkehrsunfall – Höhenunterschiede von 11 – 12 cm

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Verkehrssicherungspflicht, Bauarbeiten, Niveauunterschied
LG Neubrandenburg – Az.: 3 O 152/20 – Urteil vom 29.06.2020

Leitsatz: Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag. Ob danach eine Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand ist, entscheidet sich im Ergebnis nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und seine Bedeutung sind dabei zu berücksichtigen

In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Neubrandenburg – 3. Zivilkammer – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29.06.2020 für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.407,83 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2018 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 374,61 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2020 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mit Ausnahme derjenigen Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Waren (Müritz) entstanden sind. Diese trägt die Klägerin.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

5. Der Streitwert wird auf 2.407,83 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall.

Die Klägerin ist zu 1/2 Erbin des am 04.02.2019 verstorbenen Erblassers pp. Die weiteren Erben des Erblassers, Frau pp. und Herr pp. traten ihre im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbenen Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 16.10.2018 am 22.01.2020 an die Klägerin ab.

Die Ortschaften Minenhof und Schloen sind durch eine ca. 3 m breite Gemeindestraße miteinander verbunden, die mit höchstens 50 km/h befahren werden darf. Im August 2018 wurden auf dieser Strecke Bauarbeiten durchgeführt, da ein Durchlass unter der Fahrbahn erneuert werden musste. Die Straße war zu diesem Zweck aufgeschnitten […]


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