Home Office und gewerbliche Tätigkeit: Das müssen Mieter jetzt beachten
Die Arbeit von zu Hause aus ist nicht erst seit der Corona-Pandemie überaus beliebt. Verwunderlich ist dieser Umstand sicherlich nicht, denn viele Arbeitnehmer können sich die Arbeit in den eigenen vier Wänden überaus attraktiv gestalten und müssen sich nicht den stressigen Faktoren des Alltags wie beispielsweise dem Verkehr bei der Anreise zur Arbeit aussetzen. Unabhängig davon, ob der Mensch lediglich als Auftragsarbeitnehmer in der Heimarbeit tätig ist oder als angemeldeter Selbstständiger seine Brötchen verdient, kann der Arbeitsplatz sehr wunderbar in die Wohnung regelrecht integriert werden. Nicht selten ist dies sogar ohne nennenswerte Umbaumaßnahmen an der Wohnung oder dem Haus möglich. Bei einem Eigentumsverhältnis der vier Wände ist dies im Grunde genommen alles überhaupt kein Problem, allerdings müssen Mieter durchaus einige wichtige Aspekte beachten und das Homeoffice sogar mit dem Vermieter absprechen.
Obgleich sich doch das Spektrum des Homeoffice sehr weit erstreckt, immerhin arbeitet ein Lehrer, der in den heimischen vier Wänden Klassenarbeiten korrigiert auch in einer Art Homeoffice, so muss definitiv eine Absprache mit dem Vermieter erfolgen.
Wann muss der Vermieter im Zusammenhang mit der Homeoffice-Tätigkeit informiert werden?
Eines sei gleich vorweggesagt: Grundsätzlich muss ein Mieter nicht zwingend für die Homeoffice-Tätigkeit vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen. Das häusliche Arbeitszimmer, welches für die Durchführung der Homeoffice-Tätigkeit durchaus essenziell wichtig ist, wird von dem üblichen Wohngebrauch durchaus erfasst. Es muss allerdings im Zusammenhang mit der Homeoffice-Tätigkeit eine Differenzierung durchgeführt werden zwischen der reinen Homeoffice-Tätigkeit und der teil gewerblichen oder gänzlich gewerblichen Nutzung des Mietobjekts. Diese Frage ist überaus entscheidend dahingehend, ob eine Genehmigung des Vermieters für die Durchführung der Tätigkeit erforderlich wird oder ob eine reine Absprache bzw. Information des Vermieters ausreichend ist.
Die Grundproblematik
In der gängigen Praxis gestaltet es sich nicht immer gänzlich einfach, eine Grenze zwischen der Homeoffice-Tätigkeit und der teil gewerblichen bzw. gänzlich gewerblichen Nutzung zu ziehen. Der Grund dafür, dass sich die Abgrenzung als enorm schwierig erweist, liegt in dem Umstand, dass es keine allgemeingültige Definition gibt. Laut Ansicht des Deutschen Mieterbundes kann jedoch von ei[…]