VG Düsseldorf – Az.: 14 K 6187/19 – Beschluss vom 06.10.2020
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen eine Abschleppmaßnahme. Er ist Halter des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXX-X (H). Der Kläger stellte das Fahrzeug nach seinen eigenen Angaben am Wochenende des 15./16. Juni 2019 auf dem Parkplatz „L2. “ in N2. ab.
Von Mittwoch, dem 19. Juni 2019 bis zum Sonntag, dem 23. Juni 2019 fand auf dem Parkplatz „L2. “ in N2. die Veranstaltung „T1. N2. 2019“ statt. Mit Bescheid vom 20. Dezember 2018 hatte die Beklagte die Veranstaltung genehmigt, gleichzeitig verkehrslenkende Maßnahmen angeordnet und spezielle Auflagen zur Beachtung gemacht. Wörtlich heißt es in dem Bescheid u.a.: „Weiterhin ist auf dem L3….-platz eine ausreichende Beschilderung durch VZ 283 mit dem Zusatz „gesamte Parkplatzfläche“ und dem Zusatz „ab 17.06.2019“ und dem Zusatz „ab 22:00 Uhr“ zu errichten. Die Beschilderung durch das VZ 283 mit den jeweiligen Zusätzen ist ebenfalls am 13.06.2019 zu errichten. Die Standorte der VZ 283 und der sonstigen Beschilderung sind mit den entsprechenden Ansprechpartnern der F1. AöR bereits im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen vereinbart worden.“
Auf dem Bescheid vom 20. Dezember 2018 befindet sich ein handschriftlicher Vermerk folgenden Inhalts: „13.06.19 Schilder stehen in 4 Reihen S.C.“.
Ausweislich des seitens der Beklagten vorgelegten Aufstellprotokolls seien am Freitag, dem 13. Juni 2019 zwischen 5:30 und 9:00 Uhr Absperrungen und Verkehrszeichen aufgestellt worden. Wörtlich heißt es im „Baustelle Tagesbericht“ der F1. : „Baustelle L4. auf Parkplatz / Verkehrszeichen 50 Stck Absperrung aufgestellt. Aufnahmedatum 13.06.2019 Abschlussdatum 13.06.2019“.
Die Mitarbeiter der Beklagten bemerkten das Fahrzeug am Dienstag, den 1[…]