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Fristlose Kündigung – Missbrauch der Zeiterfassung

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 2 Sa 533/10 – Urteil vom 29.03.2011

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30.09.2010 – 4 Ca 354 b/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um eine fristlose sowie eine hilfsweise fristgemäß ausgesprochene Kündigung des Klägers vom 23.03.2010.

Der Kläger ist am ….1952 geboren, verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er ist bei der Beklagten als Monteur seit 22.09.1978 angestellt. Zuletzt verdiente er 2.100,00 Euro brutto. Bei der Beklagten ist ein Betriebsrat gebildet.

Symbolfoto: Von NicoElNino/Shutterstock.com

Bei der Beklagten erledigen die Monteure Auftragsarbeiten im „Leistungslohn“; entsprechend haben sie sich einzustempeln. Ein Arbeitswert (AW) entspricht fünf Minuten; 12 bzw. 12,5 AW entsprechen einer Stunde entsprechend 100 %. Ziehen Monteure zu einer Auftragsarbeit Auszubildende hinzu, so arbeiten auch die Auszubildenden im Leistungslohn und müssen umstempeln. Für die Gesellen erhöht sich in diesem Fall die geforderte Leistung für 100 % auf 14 AW (bei Auszubildenden im ersten Lehrjahr) bzw. 16 AW (Auszubildende im zweiten Lehrjahr). Außerhalb von Auftragsarbeiten wird auf „allgemeine Werkstattarbeit“ gestempelt.

Am 12.03.2010 erledigten der Kläger und der Auszubildende Herr Sp. eine Auftragsarbeit im Leistungslohn. Unmittelbar nach Erledigung des Auftrags stempelten beide aus dem Leistungslohn um in allgemeine Werkstattarbeit. Der Werkstattleiter Herr P. wies alsdann den Auszubildenden Sp. an, die Werkstatt aufzuräumen. Der Kläger hingegen erhielt den Auftrag, eine kleine Wartungsarbeit (Ölwechsel an einem Fahrzeug) mit neun AW, entsprechend 45 Minuten zu erledigen. Der Kläger stempelte in Leistungslohn um.

Der Kläger beschloss sodann, den Auftrag ohne den Auszubildenden Sp. abzuarbeiten. Da die Ölabsaugvorrichtung nicht funktionierte, nahm der Kläger den Wagen auf die Hebebühne, um das Öl mittels Ölablassschraube ablaufen zu lassen. Bei dieser Tätigkeit ist bei diesem Fahrzeug eine unter der Ölwanne sitzende größere Verkleidung abzunehmen. Die Schrauben für die Verkleidung sitzen an den Außenrändern, so d[…]


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