Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung nach Schädelhirntrauma

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

LG Saarbrücken – Az.: 14 O 327/10 – Beschluss vom 25.03.2011

Der Antrag des Antragstellers vom 8.11.2010 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I. Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin Zahlung einer Invaliditätsentschädigung. Zwischen den Parteien besteht seit dem 1.7.2000 ein Unfallversicherungsvertrag, dem als allgemeine Versicherungsbedingungen die … AUB 99 zu Grunde liegen. Nach 2.1.1.1 der Bedingungen ist Voraussetzung für die Leistung, dass die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt wurde.

Der Antragsteller trägt vor, er habe am 5.7.2008 einen Arbeitsunfall erlitten. Er sei dabei von einer 4 m hohen Hebebühne gefallen und habe sich ein schweres Schädelhirntrauma mit bifrontalen Hirnkontusionen und einem subduralen Hämatom im Interhemisphärenspalt zugezogen.

Symbolfoto: Von Agenturfotografin/Shutterstock.com

Er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe für folgende Anträge zu bewilligen:

1. die Antragsgegnerin zu verurteilen, an den Antragsteller 81.806,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus ab Rechtshängigkeit der Klage zu bezahlen;

2. die Antragsgegnerin zu verurteilen, den Antragsteller aus der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte … in Höhe eines Betrages von 1011,56 € freizustellen.

Die Antragsgegnerin tritt dem entgegen und verweist u. a. darauf, es fehle schon an einer fristgerechten Feststellung der Invalidität.

II. Der Antrag war zurückzuweisen, da die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO).

Dem Anspruch steht schon entgegen, dass der Antragsteller keine fristgerechte ärztliche Invaliditätsfeststellung vorgelegt hat. Diese Feststellung hätte bis zum 5.10.2009 getroffen sein müssen. Eine fristgerechte Feststellung der Invalidität ist Anspruchsvoraussetzung. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung Leistungen abgelehnt hat. An die Feststellung der Invalidität sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen. Sie muss sich nicht abschließend zu einem bestimmten Invaliditätsgrad äußern (Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 20.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv