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Corona-Pandemie – „Beerdigungskaffee“ – keine ausnahmsweise zulässige Veranstaltung

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VG Aachen – Az.: 6 L 848/20 – Beschluss vom 13.11.2020

1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Der ausdrücklich gestellte Antrag, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, gegen den Antragsteller oder gegen von ihm beauftragte Dienstleister Verwaltungsverfahren oder Bußgeldverfahren einzuleiten sowie tatsächliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn oder weil der Antragsteller einen Saal im Stadtgebiet N anmietet, um dort am 21.11.2020 Angehörige nach der Bestattung seiner Ehefrau J verpflegen zu lassen, ist jedenfalls unbegründet.

Symbolfoto: Von Syda Productions/Shutterstock.com

Bei der im vorliegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage geht das Gericht davon aus, dass der von dem Antragsteller geplante „Beerdigungskaffee“ nach der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 in der ab dem 10. November 2020 geltend Fassung, die mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft tritt (vgl. § 19 Abs. 2 S. 2 CoronaSchVO), keine ausnahmsweise zulässige Veranstaltung ist. Daher würde die Durchführung des geplanten „Beerdigungskaffees“ am 21. November 2020 den Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 18 Abs. 2 Nr. 24 CoronaSchVO erfüllen und könnte von der Antragsgegnerin als zuständiger Behörde i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 CoronaSchVO entsprechend geahndet werden.

Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 CoronaSchVO sind „Beerdigungen“ unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO derzeit zwar ausnahmsweise zulässig. Der Begriff der „Beerdigung“ i.S.v. § 13 CoronaSchVO erfasst aber wohl keine Zusammenkünfte nach Beerdigungen, also etwa den im Rheinland im Anschluss an den auf einem Friedhof stattfindenden Akt der Beisetzung des/der Verstorbenen außerhalb des Friedhofsgeländes, häufig in einem Restaurant oder einer ähnlichen Einrichtung folgenden „Beerdigungskaffee“. Zwar umfasst im Hinblick auf diese Tradition der Begriff der Beer[…]


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