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Unfallregulierung: Fahrzeugdesinfektion in Corona Zeiten

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Ist eine Desinfektion des Fahrzeugs aufgrund der Covid-19 Gefahr erstattbar?
Die Frage der Kostenübernahme bei einem Verkehrsunfall ist für den Geschädigten stets von besonderer Bedeutung. Der Unfallverursacher als Schuldiger sieht sich mit dieser Frage für gewöhnlich nicht so stark konfrontiert, da der Verkehrsunfall in der Regel an die zuständige Versicherung übergeben wird. Für den Unfallverursacher spielen dann eher andere Fragen im direkten Zusammenhang mit der eigenen Versicherung und dem Vertragsstatus eine wichtige Rolle, die Kostenübernahme des Unfallgeschädigten jedoch ist alleinig eine Angelegenheit, welche die Versicherung und den Unfallgeschädigten betrifft. Es kommt dabei nicht selten vor, dass der Unfallgeschädigte sich mit Kosten konfrontiert sieht, welche von der Versicherung nicht in vollem Umfang sofort akzeptiert werden oder von der Versicherung heruntergerechnet werden. Besonders in den heutigen Zeiten von Corona, in welchen auch besondere Maßnahmen zur Pandemieeindämmung bzw. zu der Vermeidung einer Neuinfektion respektive Ansteckung mit dem Virus erforderlich werden, gibt es sehr viel Ansatzpunkte für Streitigkeiten bei den Kosten. Einem Streitpunkt jedoch wurde durch Gerichtsurteil nunmehr der Wind aus den Segeln genommen. Es geht um die Fahrzeugdesinfektion im Zuge einer Unfallabwicklung.

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Symbolfoto: Von Photographicss/Shutterstock.com

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