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Kaskoversicherung: Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschäden

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Schadensregulierung: Liegt ein Unfall- oder Betriebsschaden vor?
Jeder Mensch, der mit dem Auto im Straßenverkehr unterwegs ist, setzt sich gewissen Risiken aus. Ein Fahrzeug ist auch nur eine Maschine, die natürlich anfällig für Fehler ist. Gleichermaßen läuft der Mensch auch immer Gefahr, einen Unfall zu erleiden. Dies kann mitunter ebenso plötzlich und unerwartet geschehen wie ein sogenannter Betriebsschaden. Betroffen ist das Fahrzeug sowohl bei einem Betriebsschaden als auch bei einem Unfall, aber dennoch gibt es im Hinblick auf die Versicherungsregulierung diesbezüglich Unterschiede. Diese Unterschiede äußern sich im Hinblick auf die Regulierungspflicht des Versicherers und sind völlig unabhängig von der Art des Versicherungsvertrages zu betrachten. Eine genaue Abgrenzung zwischen dem Betriebsschaden und dem Unfallschaden ist jedoch in der gängigen Praxis nicht immer ein leichtes Unterfangen.

Definitionen spielen im Versicherungsrecht eine wichtige Rolle. Zumeist finden sich die Definitionen eines bestimmten Ereignisses in dem Versicherungsvertrag wieder, sodass der Versicherungsnehmer einen guten Ansatzpunkt dafür hat, was genau da widerfahren ist und wie es mit der Regulierung des Schadens im Einzelfall aussieht. Diese Definitionen können von Versicherungsgeber zu Versicherungsgeber durchaus abweichen. Der Umfang der Schadensregulierung hingegen ist abhängig von der Art des Versicherungsvertrages und muss dementsprechend unabhängig von den Definitionen betrachtet werden, auch wenn natürlich im Gesamtbild ein Zusammenhang zwischen dem Ereignis und dem aufgetretenen Schaden besteht. Im Versicherungsrecht gibt es jedoch auch sogenannte allgemeingültige Definitionen eines bestimmten Ereignisses, welches für den aufgetretenen Schaden verantwortlich ist.

Im Wesentlichen maßgeblich für die Definition sind die sogenannten Allgemeinen Kraftfahrbedingungen, welche von jedem Versicherungsnehmer problemlos eingesehen werden.

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