Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Jedes Strafverfahren, welches durchgeführt wird, basiert letztlich auf dem Aufeinandertreffen von zwei Parteien. Bei dem Aufeinandertreffen dieser beiden Parteien werden auch die Rollen festgelegt: Der Täter sowie das Opfer. Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter sich eines Verbrechens oder eines Vergehens strafbar gemacht hat und auf welche Art und Weise das Opfer durch den Täter geschädigt wird. Dieses Aufeinandertreffen erfährt jedoch für gewöhnlich nur für den Täter eine Konsequenz, welche durch das Strafverfahren festgelegt wird. Während der Täter in dem besagten Strafverfahren im, zugegebenermaßen überaus unrühmlichen, Mittelpunkt steht, verbleibt für das Opfer in dem Strafverfahren nur die passive Rolle im Hintergrund. Vielmehr verschwindet die Rolle des Opfers in der strafrechtlichen Würdigung der Geschehnisse ein Stück weit, da sie lediglich bei der Schuldschwere sowie der Strafbemessung eine Rolle spielt.

Von einer Verurteilung eines Täters zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe hat das Opfer zunächst erst einmal nichts. Eine Entschädigung für den erlittenen Schaden bringt die Verurteilung des Täters jedenfalls nicht mit sich!

Symbolfoto: Von TheCorgi/Shutterstock.com

Bedingt durch diesen Umstand kommt es daher sehr häufig vor, dass ein Opfer sich auch nach einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters regelrecht „alleingelassen“ fühlt und an der Gerechtigkeit des Justizapparats zweifelt. Zwar erfüllt die Verurteilung des Täters sowohl für den Täter als auch für die Gesellschaft einen gewissen Nutzen – der Täter kann beispielsweise durch eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt Resozialisierungsmaßnahmen erfahren und dadurch künftig befähigt werden, ein Leben ohne Straftaten zu führen, und die Gesellschaft wird zumindest für die Zeit des Aufenthalts eines Täters in einer Justizvollzugsanstalt vor weiteren Straftaten des Täters geschützt – allerdings erfährt durch das Opfer durch die Verurteilung eines Täters keine Wiedergutmachung. Ein Strafverfahren erhebt an sich auch keinen Anspruch darauf, dass eine Wiedergutmachung zugunsten des Opfers erfolgt. Vielmehr versucht der Gesetzgeber durch eine derartige Form der Strafverfahren das Signal zu setzen, dass Straftaten persönliche[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv