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Reisevertrag – Haftung des Reiseveranstalters für Hundeangriff

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OLG Koblenz – Az.: 5 U 1354/10 – Beschluss vom 08.04.2011

In dem Rechtsstreit … weist der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz die Beklagte darauf hin, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen ( § 522 Abs. 2 ZPO ).
Gründe
Die Berufung ist ohne Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht hat der Klage zu Recht weitgehend stattgegeben. Was die Berufung dagegen vorbringt, ist nicht stichhaltig.

1. Der 72 – jährige Kläger nahm vom 9. bis zum 23. Mai 2009 an einer Türkeireise teil. Reiseveranstalterin war die Beklagte. Eine Busfahrt am 15. Mai 2009 gehörte ebenfalls zu deren Reiseleistungen. Wie stets bei diesem Programmpunkt steuerte der Bus mit den Reisenden auch den Parkplatz vor einem Juweliergeschäft in …[X] an. Während einige Teilnehmer nach Verlassen des Busses wie geplant die Geschäftsräume des Juweliers aufsuchten, begab der Kläger sich in den durch Bäume beschatteten Randbereich des Parkplatzes, wo er Abstand von einem rechts in einer Hundehütte angeketteten Wachhund hielt. Plötzlich tauchte aus einem nicht einsehbaren flachen Schuppen links vom Kläger ein zweiter Wachhund auf, dessen Laufkette derart lang war, dass er den Kläger fast erreichte. Der Hund schnappte nach dem Fuß des Klägers, der vor dem Tier zurückweichend zu Fall kam und erhebliche Verletzungen erlitt.

Symbolfoto: Von Volodymyr Plysiuk/Shutterstock.com

Neben einer aus anderen Gründen veranlassten Minderung des Reisepreises hat das Landgericht dem Kläger unter anderem 3.000 € Schmerzensgeld zuerkannt und die Ersatzpflicht für Zukunftsschäden festgestellt.

2. Das bekämpft die Berufung ohne Aussicht auf Erfolg.

a. Aus welchem Grund die Beklagte die Minderung des Reisepreises als fehlerhaft ansieht, teilt die Berufung nicht mit. Insoweit scheitert das Rechtsmittel an § 520  Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZPO.

b. Der behauptete Verstoß gegen § 139 ZPO liegt nicht vor. Die Entscheidung des Landgerichts kann die Beklagte nicht überrascht haben. Das ergibt sich daraus, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag unterbreitete, dessen Inhalt keinen Zweifel daran ließ, wie der Einzelrichter die Sach- und Rechtslage einschätzte.

c. Soweit das Landgericht dem Kl[…]


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