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Schmerzensgeldbemessung bei Verkehrsunfall mit Todesfolge

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OLG Celle – Az.: 14 U 81/20 – Urteil vom 04.11.2020

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. April 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover <20 O 33/18> teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 5.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. März 2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Die Kläger begehren als Erben der verstorbenen H. P. in der Hauptsache weiteres Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2015, bei dem Frau P. schwer verletzt wurde und in dessen Folge sie letztlich rund viereinhalb Monate später verstarb. Die alleinige Haftung der Unfallgegnerin, der Versicherungsnehmerin der Beklagten, steht dem Grunde nach außer Streit. Die Beklagte erbrachte vorprozessual eine Zahlung von 25.000,00 Euro, welche die Kläger im erklärten Einverständnis der Beklagten auf den Schmerzensgeldanspruch verrechneten. Die Parteien streiten um die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes.

Gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO wird hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen und der erstinstanzlichen Anträge auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.

Symbolfoto: Von Jan H Andersen/Shutterstock.com

Mit am 21. April 2020 verkündeten Urteil hat das Landgericht nach Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem erstinstanzlich teilweise streitigen Umfang der Verletzungen und […]


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