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SARS-Cov2-Virus – Untersagung des Sportbetriebs – Fitnessstudio –  Rechtsgrundlage

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Az.: OVG 11 S 106/20 – Beschluss vom 09.11.2020

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 58.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Die Antragstellerin, die die Stellung eines Normenkontrollantrags angekündigt hat, wendet sich als Betreiberin eines im Land Brandenburg gelegenen Fitnessstudios im Wege einstweiliger Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Untersagung des Betriebs ihres Fitnessstudios gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung- SARS-CoV-2-EindV) vom 30. Oktober 2020.

§ 12 SARS-CoV-2-EindV lautet:

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn – und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für

1. den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport mit Personen eines anderen Haushalts ist untersagt,

2. den Schulbetrieb sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen,

3. den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet.

Symbolfoto: Von Aleksandar Malivuk/Shutterstock.com

Zur Begründung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung macht die Antragstellerin im Wesentlichen geltend: Das ausgesprochene Verbot stelle kein geeignetes Mittel zur Erreichung des Infektionsschutzzieles dar, da der zur Begründung der Verordnung angeführte Zweck der Wiederherstellung der Nachweisführung im Rahmen der Infektionsketten durch das im Studio der Antragstellerin benutzte elektronische Einlass- und Auslasssystem, das eine Feststellung der Kontaktketten ermögliche, dort bereit[…]


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