VG Frankfurt – Az.: 5 L 2944/20.F – Beschluss vom 09.11.2020
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Stadtgebiet.
Mit der Konsolidierten Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Verhinderung zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 30. Oktober 2020 ordnete die Antragsgegnerin u.a. an
„1. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht
a.) für Fußgänger im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr im wie folgt umgrenzten Bereich (Anlage 1):
Nördlich: Miquelallee, Adickesallee, Nibelungenallee
Östlich: Rothschildallee, Höhenstraße, Habsburgerallee, Henschelstraße, Danziger Platz, ab hier westliche Begrenzung der Bahnanlage bis Deutschherrenbrücke
Südlich: nördlich der Bahnlinie von der Deutschherrenbrücke bis Theodor-Stern-Kai
Westlich: Main-Neckar-Brücke, ab hier östlich der Bahnlinie über die Camberger Straße bis Emser Brücke, Theodor-Heuss-Allee, Senckenberg Anlage, Zeppelinallee bis Miquelallee
sowie der Bereich der Berger Straße nördlich des Alleenrings, der Leipziger Straße, der Königsteiner Straße beschränkt auf den Bereich zwischen Bolongarostraße und Kasinostraße.
Als Grenze aufgeführte Straßen sind bis zur Straßenmitte in den Bereich einbezogen.
Ausgenommen von der Verpflichtung nach Satz 1 sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie.
Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden, soweit dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.“
Symbolfoto: Von Sybille Reuter/Shutterstock.comZur Begründung führte sie an, in Frankfurt am Main sei ein Anstieg der Fallzahlen auf deutlich über 75/10[…]