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Rechtsanwälte Kotz GbR

Corona-Pandemie – ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel unter Wahrung Abstandsgebot

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VG Leipzig – Az.: 1 L 782/20 – Beschluss vom 06.11.2020

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die ihm mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 5.11.2020 auferlegten Beschränkungen zum Ort der Versammlung und zur Auflage des Tragens einer zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung nebst Gewährung der Einsichtnahme in ein ärztliches Originaldokument.

Symbolfoto: Von Mark Nazh/Shutterstock.com

Der Antragsteller zeigte am 21.9.2020 eine Versammlung/Kundgebung für den 7.11.2020 von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter dem Motto „Versammlung für die Freiheit“ sowie einen Aufzug/Demonstration von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit jeweils 5.000 erwarteten Teilnehmern an. Die Versammlungsanzeige sah einen Aufzug mit Auftaktkundgebung in der Emil-Fuchs Straße Ecke Leibnitzstraße und Zwischenkundgebung in Höhe Wilhelm-Leuschner Platz und Abschlusskundgebung auf dem Augustusplatz vor. Die Aufzugsroute sollte ausgehend vom Rosental über den westlichen, südlichen und östlichen Innenstadtring hin zum Augustusplatz führen. Per E-Mail vom 19.10.2020 teilte er mit, dass die Versammlung nunmehr auf 13:00 Uhr vorverlegt werden solle und 15:30 Uhr das Ende der Kundgebung sei. Zwischen 15:30 Uhr und 16:00 Uhr sei der Beginn des Aufzugs, der über den Innenstadtring führe, und das Ende um 18:00 Uhr auf dem Augustusplatz. Dort solle von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden. Da er keine konkreten Anhaltspunkte habe, wie viele Teilnehmer kämen, bitte er die Größe der Versammlungsfläche zu berücksichtigen. Sie hätten deutschlandweit aufgerufen und gingen davon aus, dass viele Teilnehmer kämen. Die Antragsgegnerin wies mit E-Mail vom 19.10.2020 darauf hin, dass es Bedenken hinsichtlich des gewählten Auftakt- und Abschlussortes im Hinblick auf verkehrliche Einschränkungen auf dem Innenstadtring gebe. Per E-Mail vom 28.10.2020 teilte der Antragsteller mit, dass Kundgebung und Aufzug organisatorisch getrennt werden sollten. Gleichzeitig teilte er mit, dass er nunmehr von 20.000 Teilnehmern ausgehe und dass d[…]


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