LG Dortmund – Az.: 4 T 1/20 – Beschluss vom 04.11.2020
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 28.10.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 14.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die privatversicherte Beschwerdeführerin begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung, der Beschwerdegegnerin aufzugeben, mit ihr einen Behandlungsvertrag zur Abklärung und gegebenenfalls notwendigen Therapie der Diagnose „unklare Raumforderung linken Niere mit rezidivierenden Schmerzen in linken Flanke; in 33. Schwangerschaftswoche“ einzugehen, ohne von ihr die Mitwirkung bzw. die Hinnahme einer körperlichen Untersuchung zur Feststellung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 oder einer Erkrankung an COVID-19 zu verlangen.
Bei der Beschwerdegegnerin handelt es sich um die Trägerin eines Krankenhauses mit mehreren Standorten im hiesigen Gerichtsbezirk.
Die Beschwerdeführerin, die sich im Zeitpunkt der Antragstellung in der 33. Schwangerschaftswoche befand, begab sich am 22.09.2020 wegen starker Schmerzen in der linken Niere in die Notaufnahme des Klinikums E1. Die dortige Behandlerin empfahl die dringende urologische Abklärung. Die Klägerin wurde in das Knappschaftskrankenhaus T1 verbracht. Die Beklagte ist Trägerin dieser Einrichtung.
Die Behandler der Beklagten teilten der Beschwerdeführerin mit, dass sie zur weiteren Aufklärung und ggf. zur Therapie stationär aufgenommen werden solle. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, sich einer körperlichen Untersuchung zur Feststellung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 oder einer Erkrankung an COVID-19 zu unterziehen, was diese ablehnte. Infolge der Verweigerung des Testes musste die Beschwerdeführerin die Einrichtung verlassen.
Symbolfoto: Von Neon77/Shutterstock.comDer ambulant behandelnde Urologe stellte unter dem 24.09.2020 eine Verordnung von Krankenhausbehandlung aus. Als Diagnose ist dem Vordruck „Unklare RF linke Niere mit rez. Schmerzen in linke Flanke in 33 SSW“ zu entnehmen. Der Unterpunkt Fragestellung/Hinweise enthält den Ei[…]