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Rechtsanwälte Kotz GbR

Außervollzugsetzung der Schließung von Prostitutionsstätten durch Corona-Verordnung

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OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 485/20 – Beschluss vom 11.11.2020

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der sinngemäß gestellte Antrag,

§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368) insoweit vorläufig außer Vollzug zu setzen, als Prostitutionsstätten nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Prostitutionsschutzgesetzes für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind,

bleibt ohne Erfolg. Der Antrag ist zulässig (1.), aber unbegründet (2.).

Diese Entscheidung, die nicht den prozessrechtlichen Vorgaben des § 47 Abs. 5 VwGO unterliegt (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 607; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 110 ff.), trifft der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.6.2009 – 1 MN 172/08 -, juris Rn. 4 m.w.N.) und gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

1. Der Antrag ist zulässig.

Symbolfoto: Von Dutchmen Photography/Shutterstock.com

Der Normenkontrolleilantrag ist nach § 47 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 VwGO und § 75 NJG statthaft. Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 – 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. – juris Rn. 16 ff.).

Der Antragsteller ist antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, da er geltend machen kann, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Prostitutionsstätten nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Prostitutionsschutzgesetzes ist an deren Betreiberinnen und Betreiber adressiert und lässt es […]


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