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Befristung im Arbeitsvertrag – Wann erlaubt? Wann nicht?

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Eine Befristung eines Arbeitsvertrages ist dann zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist
Jedes Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer beruht letztlich auf einem Arbeitsvertrag, der zwischen den beiden Parteien auf einvernehmlicher Basis abgeschlossen wird. Dieser Arbeitsvertrag kann sich letztlich auf zweierlei Arten im Hinblick auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses begründen: Die unbefristete Dauer sowie auch die befristete Dauer. Bei einer Befristung im Arbeitsvertrag gibt es jedoch durchaus einige wichtige Kriterien zu beachten.

Wenn der Arbeitsvertrag auf befristeter Basis zwischen den beiden Vertragsparteien abgeschlossen wurde, so endet das Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung, sondern vielmehr automatisch mit Erreichen der Frist, die in dem Vertrag festgelegt wurde.

Es gibt verschiedene Arten der Befristungen in einem Arbeitsvertrag. Die gängigste Form der Befristung stellt die Zeitbefristung dar, bei welcher der Arbeitsvertrag mit Erreichen der Frist endet. Es gibt allerdings auch die sogenannte Zweckbefristung, bei welcher ein Arbeitsvertrag nicht durch Erreichen eines Kalenderdatums endet, sondern mit dem Erreichen eines bestimmten Ereignisses oder Zwecks. Ein gutes Beispiel für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag ist die vertretungsweise Einstellung für einen erkrankten Mitarbeiter des Unternehmens. Der zweckbefristete Arbeitsvertrag endet dann, wenn der erkrankte Mitarbeiter des Unternehmens seine Arbeitstätigkeit in dem Unternehmen wieder aufnehmen kann.

Der zweckbefristete Arbeitsvertrag hat seine rechtliche Grundlage in dem § 15 Absatz 2 des TzBfG (Teilzeit- sowie Befristungsgesetz) und bedingt eine Frist von zwei Wochen ab Kenntnisnahme des Arbeitgebers, dass der erkrankte Mitarbeiter dem Unternehmen wieder zur Verfügung stehen wird. Der Arbeitgeber ist somit dazu verpflichtet, den „vertretenden“ Arbeitnehmer schriftlich über das Erreichen des Zwecks zu informieren. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach zwei Wochen ab dieser Mitteilung.

Symbolfoto: Von Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com
Ist es möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig zu kündigen?
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