OLG Stuttgart – Az.: 6 U 315/19 – Urteil vom 03.11.2020
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.6.2019 abgeändert und insgesamt gefasst wie folgt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin binnen sieben Tagen nach Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs M. 16.000 Euro zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet ab Übergabe und Übereignung.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin binnen sieben Tagen nach Übergabe und Übereignung des in Ziffer 1) genannten Fahrzeugs weitere 10.077,22 Euro zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.11.2018.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Es wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, an die Beklagte Wertersatz zu leisten für einen Wertverlust des in Ziffer 1) genannten Fahrzeugs, soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Fahrzeugs nicht notwendig war.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin 30%, die Beklagte trägt 70%.
III. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert der Berufungsinstanz: Bis 40.000 Euro.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt nach mit Schreiben vom 21.3.2018 erklärtem Widerruf die Rückabwicklung eines durch ein nach Erklärung des Widerrufs vollständig abgewickeltes Verbraucherdarlehen der beklagten Bank vom 29.6.2015 finanzierten PKW-Kaufs.
Symbolfoto: Von Friends Stock/Shutterstock.comDie Klägerin behauptet, ihr seien lediglich die ersten drei Seiten des Bankexemplars des streitgegenständlichen Vertrages überlassen worden, das nicht auch die – unstre[…]