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Verkehrsunfall – Schmerzensgeldanspruch Stiefvater bei tödlichem Verkehrsunfall der Stieftochter

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LG Düsseldorf – Az.: 14d O 23/10 – Urteil vom 11.04.2011

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall vom 13. Dezember 2006 in Anspruch, bei dem seine 19 jährige Stieftochter, x von dem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten und von dem Beklagten zu 1) geführten PKW Opel Astra mit dem amtlichen Kennzeichen …… überrollt worden und ums Leben gekommen ist.

Die Stieftochter stammt aus der ersten, mittlerweile geschiedenen Ehe der Zeugin xx, die der Kläger im Iran heiratete – was zwischen den Parteien umstritten ist – und mit der er eine gemeinsame Tochter hat. Die Ehe ist in Deutschland noch nicht anerkannt.

Am 13. Dezember 2006 war der Kläger gemeinsam mit seiner Familie zu Fuß unterwegs zur an der Kreuzung Bonner Straße / N. Straße gelegenen Straßenbahnhaltestelle, um die aus Fahrtrichtung Benrath kommende Straßenbahn in Richtung Uniklinik zu nehmen. Da sie die Straßenbahn knapp verpassten, beschlossen sie, den vor der Haustüre der Wohnanschrift abfahrenden Bus zu nehmen. Als die Tochter x den sich auf der N. Straße nähernden Bus in der Ferne erblickte, beschloss sie vorzulaufen, um den Bus aufzuhalten. Zu diesem Zweck überquerte sie die drei in Richtung Wersten führenden Fahrspuren der Bonner Straße, deren rechter Fahrstreifen für Rechtsabbieger, deren mittlerer Fahrstreifen für Geradeausfahrer und deren linker Fahrstreifen für Linksabbieger vorgesehen ist. Beim Versuch, die Straße zu überqueren, wurde die Tochter von dem in die Kreuzung auf der mittleren Fahrspur einfahrenden Beklagtenfahrzeug überrollt, wobei der genaue Hergang des Unfalls zwischen den Parteien streitig ist. Nach dem Unfall wurden der Kläger, seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter mit einem Hubschrauber in die Uniklinik geflogen und noch am gleichen Tag in die psychiatrisch-physiotherapeutische Fachklinik der Universitätsklinik Düsseldorf in Grafenberg für weitere 1 ½ Wochen verbracht. Nachdem die Stieftochter im Iran beigesetzt worden war, suchten beide Eheleute am 18.03.2007 einen Arzt für Psychiatrie und Physiotherapie auf. Die Ehefrau des Klägers ist nach wie vor in Behandlung, der Kläger selbst hingegen nicht mehr.

Der Kläger behauptet, als seine Stieftochter losgelaufen sei, sei die Fußgängerampel auf Gelblicht umgesprungen. Die Ampel für den Fahrzeugverkehr auf der Bonner Straße habe allerdings noch Rotlicht […]


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