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Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen – Versammlung in Ferienzeit

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LG Karlsruhe – Az.: 11 S 8/14 – Urteil vom 07.10.2014

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 23. Dezember 2013, Az. 12 C 82/13, abgeändert und wie folgt gefasst:

Die in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft … vom 14. August 2013 unter den Tagesordnungspunkten Ziffer 1 a bis d und Ziffer 4 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft … in … und streiten um die Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung betreffend die Durchführung und Finanzierung einer Fassadensanierung. Die Gemeinschaft ist verhältnismäßig groß und besteht aus 201 Einheiten. Die Kosten der Sanierungsmaßnahme, die eine Dämmung der Außenwände vorsieht, werden mit etwa 2 Millionen EUR veranschlagt und sollen nach den angefochtenen Beschlüssen durch einen … Kredit Nummer … finanziert werden.

Bereits in der regulären Eigentümerversammlung vom 17. Juli 2013 stimmten die Eigentümer über entsprechende Anträge zur Durchführung und Finanzierung mittels … Kredit ab. Dabei stimmten 100 Eigentümer dafür, 15 dagegen und 3 enthielten sich, was nach der Teilungserklärung wie eine Ablehnung gewertet wurde. Es wurde daraufhin das Ergebnis verkündet, dass die erforderliche Mehrheit von 101 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde. Da unklar sei, ob der Kredit noch 2014 zu haben sei, wurde eine außerordentliche Eigentümerversammlung zur erneuten Abstimmung über die Anträge zur Sanierung und Finanzierung angekündigt (Protokoll vom 25. Juli 2013, Akten erster Instanz Seite 91).

Mit Schreiben vom 26. Juli 2013 (Akten erster Instanz Seite 63) wurden die Eigentümer zur außerordentlichen Eigentümerversammlung am 14. August 2013 eingeladen. In dieser Versammlung stimmten unter TOP 1a 130 Eigentümer für die Fassadensanierung mit förderfähiger Wärmedämmung mit Kosten von ca. 2 Mio. EUR und unter TOP 1b 131 Eigentümer für die Aufnahme einer …/-Förderkredits in Höhe von ca. 1,32 Mio. EUR und die restliche Finanzier[…]


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