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Corona-Lockdown – Betriebsrat Mitbestimmung nach Wiedereröffnung eines Ladenlokals

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ArbG Hamm – Az.: 2 BVGa 2/20 – Beschluss vom 04.05.2020

1. Der Arbeitgeberin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR untersagt, Arbeitnehmern i.S.v. § 5 Absatz 1 BetrVG per Personaleinsatzplatz Arbeitszeiten zuzuweisen, sofern der Betriebsrat diesen nicht zugestimmt hat oder die Zustimmung nicht durch den Spruch einer Einigungsstelle ersetzt worden ist.

2. Der Arbeitgeberin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR untersagt, Arbeitnehmern i.S.v. § 5 Absatz 1 BetrVG Arbeitszeiten bis zum 31.05.2020 zuzuweisen, sofern der Antragsteller diesen nicht zugestimmt hat oder die Zustimmung nicht durch den Spruch einer Einigungsstelle ersetzt worden ist.

3. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
Gründe
Symbolfoto: Von Jevanto Productions/Shutterstock.com

Mit der am 28.04.2020 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antragsschrift begehrt der Betriebsrat, die Arbeitgeberin zu verpflichten, es zu unterlassen, Arbeitnehmern per Personalleinsatzplan Arbeiten zuzuweisen, die Arbeitgeberin zu verpflichten, den Betrieb geschlossen zu halten, hilfsweise Arbeitnehmern bis zum Ablauf der Betriebsvereinbarung Kurzarbeit am 31.5.2020 keine Arbeitszeiten zuzuweisen und den Betrieb zu schließen, bis eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung erfolgt ist.

Die Arbeitgeberin betreibt in einem Einkaufszentrum ein Einzelhandelsgeschäft. Antragsteller ist der gewählte dreiköpfige Betriebsrat. Am 09.04.2020 haben die Betriebsparteien eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit mit einer Geltungsdauer bis zum 31.5.2020 geschlossen. Daraufhin wurde der Betrieb geschlossen. Am 22.04.2020 wurde dem Betriebsrat mitgeteilt, dass die Filiale in I ab dem 28.04.2020 wieder geöffnet werden solle. Mitarbeiter sollten in einem Umfang zwischen 20 % und 80 % ihrer individuellen Arbeitszeit ab dem 28.04.2020 wieder eingesetzt werden. Verhandlungen zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes entsprechend des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 16.04.2020 veröffentlichten „Arbeitsschutzstandards“ haben die Betriebsparteien noch nicht geführt. Durch Betriebsra[…]


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