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Autofahren mit Mundschutz – Ratgeber Bussgeld

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Maskenpflicht oder Straßenverkehrsordnung?
Die Maske ist in der heutigen Zeit, in welcher die Corona-Pandemie das alltägliche Leben regelrecht bestimmt, zu einer Pflicht und somit zu einem regelrechten Alltagsbegleiter geworden. Bedingt durch den Umstand, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in nahezu jedem Bundesland ein Bußgeld nach sich zieht und überdies auch das Risiko einer Infektion mit dem gefährlichen Corona-Virus massiv steigert, haben viele Menschen ihre Maske im Auto platziert. Dies geschieht aus dem Grund, dass auf diese Weise die Wahrscheinlichkeit, die Maske in den heimischen vier Wänden zu „vergessen“, merklich verringert werden kann. Sehr viele Menschen setzen sich die Maske sogar direkt nach dem Verlassen des Hauses auf, um sich selbst zu schützen. Bei dem Gang hinter das Steuer sollte allerdings, unabhängig von der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maskenpflicht, nicht vergessen werden, dass im Straßenverkehr nach wie vor die Straßenverkehrsordnung gilt. Dementsprechend ist die Frage, ob ein Autofahrer überhaupt maskiert Auto fahren darf, für sehr viele Menschen überaus interessant.

Auch wenn sich die Bundesländer aktuell im Umgang mit der Maskenpflicht nicht auf eine einheitliche Politik einigen konnten, so gibt es in der Straßenverkehrsordnung diesbezüglich bundesweit eine einheitliche Regelung. Das Autofahren mit einer Maske bzw. mit einem verhüllten Gesetz ist in Deutschland nicht erlaubt und erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit!

Symbolfoto: Von maxbelchenko/Shutterstock.com

Auf diese einheitliche Regelung wurde sich im Jahr 2017 geeinigt. Im Oktober des Jahres 2017 wurde eine entsprechende Novelle der StVO ins Leben gerufen, welche das Autofahren mit einem verhüllten Gesetz verbietet. Die Maske als solche ist dabei nicht einmal grundlegend entscheidend, denn der Gesetzgeber nimmt diesbezüglich keinerlei Differenzierung vor. Ob der Autofahrer das Gesicht mit einer Nase-Schutz-Bedeckung aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie verhüllt oder ob das Gesicht auf anderweitige Art und Weise verschleiert und damit unkenntlich gemacht wird, ist also für die Ordnungswidrigkeit als solche nicht entscheidend.

Der Grund, warum das Autofahren mit einem verschleierten bzw. verhÃ[…]


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