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Rechtsanwälte Kotz GbR

Neuwagenkauf mit Gasumbauvereinbarung – fehlende Freigabe des Gasumbaus durch Hersteller

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LG Leipzig – Az.: 4 O 3532/10 – Urteil vom 28.04.2011

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.118,88 € zu zahlen;

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber der S…-Bank von den noch offenen Darlehens Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag vom 23.2.2009, Vertrags-Nr.: … freizustellen;

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung seines Prozessbevollmächtigten gemäß Kostennote vom 17.11.2010 in Höhe von 961,28 € freizustellen;

1.-3. jeweils Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Pkw …, Fahrgestell-Nr.: …

4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch alle künftigen Schäden im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Rückabwicklung des verfahrensgegenständlichen Kaufvertrages zu ersetzen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 30 %, die Beklagte 70 %.

7. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche wegen der Anfechtung eines Pkw-Kaufvertrages, hilfsweise Ansprüche wegen Rücktritts von einem Pkw-Kaufvertrag, geltend.

Die Parteien schlossen am 6.1.2009 einen Kaufvertrag über einen Pkw …. Der Kaufpreis betrug 20.900,00 €. Hiervon wurden 3.800,00 € durch Inzahlungnahme des alten Pkw des Klägers getilgt. Darüber hinaus leistete der Kläger eine Zahlung von 1.000,00 €. Die restlichen 16.100,00 € wurden durch Aufnahme eines Darlehens bei der S…-Bank finanziert.

Im Kaufvertrag lautet es unter „Sonderausstattungen“ u.a.: Gasumbau.

In Vorbereitung der Übergabe der Kaufsache kam es am 13.2.2009 zu dem Einbau der von der Bestellung umfassten Gasanlage. Dieser wurde von der Autohaus … GmbH für die Beklagte durchgeführt.

In Erfüllung des Kaufvertrages kam es am 3.3.2009 zur Übergabe des alten Pkw an die Beklagte sowie zur Übergabe des neuen Pkw an den Kläger. In der Folgezeit stellte der Kläger nach eigenem Vortrag Probleme beim Betrieb des Pkw fest und wandte sich diesbezüglich u.a. an die S… Deutschland GmbH. In einer E-Mail (Anlage A14) teilte die S… Deutschland GmbH u.a. Folgendes mit:

„Dass es an ihrem mit einer Gasanlage ausgerüsteten … Combi im Motorbereich zu einer Beanstandung gekommen ist, bedauern wir. Eine derartige Umrüstung ist aber durch den Fahrzeughersteller nicht freigegeben. Wir weisen in unserer vermittelnden Rolle als Importeur ausdrücklich darauf hin, das[…]


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