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Hausratsversicherung: Narkosegasüberfall in einem Wohnmobil als Beraubung

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LG Fulda – Az.: 1 S 158/10 – Urteil vom 29.04.2011

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 12.10.2010 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.681,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2010 sowie weitere 351,76 EUR zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Hinsichtlich der Darstellung des Tatbestandes wird zunächst gemäß § 540 Abs. 1 ZPO Bezug genommen auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung.

Der Kläger macht Versicherungsleistungen aus einem Hausratsversicherungsvertrag, den der Kläger bei der Beklagten führt, geltend.

Unstreitig einbezogen in den Versicherungsvertrag sind die allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen der Beklagten (VHB 2005, Bl. 28 f. der Akten).

Der Kläger befand sich am 01.09.2008 gemeinsam mit seiner Familie, seiner Ehefrau, der Zeugin N.N., sowie der eineinhalbjährigen Tochter auf der Fahrt in den Urlaub von Deutschland in Richtung Spanien. Sie waren mit ihrem Wohnmobil, amtliches Kennzeichen N.N., unterwegs. Gegen 1.30 Uhr in der Nacht entschied sich der Kläger, wegen seiner Müdigkeit nicht mehr weiterzufahren, sondern einen Rastplatz anzufahren, das Wohnmobil dort abzustellen und zu schlafen. Sie befanden sich zu diesem Zeitpunkt gerade in der Nähe von Narbonne. Sie stellten das Wohnmobil auf einer Autobahnraststätte ab und begaben sich zum Schlafen in den Alkoven des Wohnmobils, der über eine Leiter zu erreichen ist. Im Zeitraum zwischen 1.30 Uhr und 5.00 Uhr in der Nacht wurden dem Kläger Wertgegenstände aus dem Wohnmobil entwendet. Der Kläger entdeckte dies, als er und seine Frau aufwachten und feststellen mussten, dass die Alkovenleiter auf dem Boden im Innenraum des Wohnmobils lag. Auch mussten er und seine Ehefrau feststellen, dass die Türen zum Wohnmobil geöffnet waren. Der Kläger stellte das Wohnmobil bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle in Narbonne vor, wo es auch untersucht wurde, jedoch keine Einbruchsspuren festgestellt werden konnten. Die französischen Polizeibeamten erklärten dem Kläger jedoch, dass es immer wieder Vorfälle gäbe, bei denen rumänische Diebesbanden Wohnmobile aufbrächen und die Insassen der Wohnmobile mit Gas betäubten.

Mit der Klage hat der Kläger den Ersatz folgender entwend[…]


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