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Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit

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Bußgelder gehören zu denjenigen Sanktionen, die in Deutschland einen enorm hohen Bekanntheitsgrad aufweisen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass gerade im Straßenverkehr für Verstöße sehr häufig Bußgelder verhängt werden. Der Straßenverkehr ist jedoch nicht der einzige Bereich, in dem der Gesetzgeber die Bußgelder zum Einsatz bringt. Auf der Grundlage des Bußgeldkataloges nutzt der Gesetzgeber die Bußgeldsanktion dafür, dass dem Bürger eine Art „Lektion“ erteilt wird. Die Lektion lautet, dass ein gewisses Verhalten als Fehlverhalten angesehen wurde und dass dem Bürger die Gelegenheit gegeben wird, künftig ein regelkonformes Leben an den Tag zu legen. Die meisten erwachsenen Menschen sind in ihrem Leben schon einmal mit einem Bußgeld konfrontiert worden oder kennen zumindest einen anderen Menschen, der schon einmal ein Bußgeld bezahlen musste. Über die genauen Hintergründe des Bußgeldes ist jedoch in der Regel nur sehr wenig bekannt!

Es muss zunächst eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen einem sogenannten Verwarngeld und einem Bußgeld. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Sanktionsformen liegt in der Höhe des Geldbetrages. Verwarngelder werden in der Regel bis zu einer Maximalhöhe über 55 Euro ausgesprochen während hingeben ab einem Betrag von 60 Euro ein Bußgeld ausgesprochen wird.

Symbolfoto: Von Tanja Esser/Shutterstock.com

Bußgelder erfolgen in der gängigen Praxis nach einer Ordnungswidrigkeit. Sie sind die Vorstufe zu einer Geldstrafe, welche als Strafe für eine Straftat ausgesprochen wird. Diejenige Person, gegen welche ein Bußgeld verhängt wurde, hat jedoch die Möglichkeit, sich gegen dieses Bußgeld mittels eines Einspruchs zu wehren. Die hierfür von dem Gesetzgeber festgelegte Frist beträgt 14 Tage beginnend mit dem Datum, an welchem der Bußgeldbescheid erhalten wurde. Die rechtliche Grundlage für das Bußgeld findet sich in dem Ordnungswidrigkeitengesetz wieder, welches im Volksmund gern auch als OWi-Gesetz bezeichnet wird. Das Problem mit dem Bußgeld ist jedoch, dass es juristisch betrachtet keine endgültige genauere Definition für ein Bußgeld gibt. Es kommt somit sehr stark darauf an, in welchem Kontext das Bußgeld als Sanktion für ein Fehlverhalten ausgesprochen wird.[…]


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