LG Bochum – Urteil vom 15.07.2020 – Az.: 4 O 215/20
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Verfügungsklägerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Verfügungsbeklagten Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung vor dem Hintergrund der Corona-Krise.
Die Verfügungsklägerin betreibt als gaststättenrechtliche Konzessionsinhaberin ein Restaurant mit Biergarten unter dem Namen „C“ in # S, I #.
Zwischen den Prozessparteien besteht gem. Versicherungsschein-Nr. # für diesen gastronomischen Betrieb eine Betriebsschließungsversicherung. Vereinbart ist eine Haftzeit von maximal 6 Wochen bei einer Versicherungssumme von 250.000,00 EUR. Einbezogen sind die Allgemeinen Bedingungen für die verbundene Firmenversicherung (ABF FirmenPlus), Stand 5.2018. In Teil B der ABF ist unter Ziff. 8.2 „Betriebsschließung“ u.a. Folgendes geregelt:
Symbolfoto: Von Viacheslav Lopatin/Shutterstock.com8.2.1 Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde auf Grund von Gesetzen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger gemäß Ziffer 8.2.2
8.2.1.1 den versicherten Betrieb ganz oder teilweise schließt. Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines versicherten Betriebes werden einer Betriebsschließung gleichgestellt;
(…)
8.2.2 Meldepflichtige Krankheiten oder meldepflichtige Krankheitserreger im Sinne dieses Vertrages sind nur die im Folgenden aufgeführten
8.2.2.1 Krankheiten
Botulismus, Cholera, Diphtherie, akute Virushepatitis, enterophatisches hamolytisch-uramisches[…]