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LG Bielefeld – Az.: 6 O 111/15 – Urteil vom 29.09.2016
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.826,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2014 auf einen Betrag von 1.382,77 EUR sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2015 auf einen Betrag von 443,67 EUR zu zahlen,
2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 157,33 EUR (netto) freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu ¾ und der Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. [...] Weiterlesen
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