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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachbarrecht – Anspruch auf Duldung von Bau- und Sanierungsarbeiten/Gerüstaufstellung

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AG Remscheid – Az.: 8 C 176/10 – Urteil vom 30.05.2011

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Remscheid vom 13.12.2010, 8 C 176/10, wird aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Die Vollstreckung aus dem oben bezeichneten Versäumnisurteils darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR fortgesetzt werden.
Tatbestand
Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks G1 in S, der Beklagte ist Mieter des Geschäftslokals des Nachbargrundstücks G2 in S.

Der Beklagte verfügt über eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit hinsichtlich der Parkfläche vor dem Grundstücksgebäude G2 und der dort befindenden Schaukästen.

Kunden des Beklagten nutzen die streitgegenständliche Nachbarfläche vor dem Hause der Klägerin als Parkmöglichkeit, ohne dass Einwände des Eigentümers bekannt geworden sind.

Die Klägerin plant – nach ihren eigenen Angaben – seit längerer Zeit die Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an der zum Grundstück G2 angrenzenden Giebelwand des Hauses G1.

An der Giebelwand befindet sich derzeit unter anderem eine Werbetafel der Firma S.

Mit Schreiben vom 07.04.2009 kündigte die Klägerin dem Beklagten ihre Absicht an, Arbeiten an der Giebelwand des Hauses G1 durchführen zu wollen und teilte dem Beklagten in diesem Zusammenhang mit, dass ebenfalls die Aufstellung eines Gerüst an der 6 m hohen Giebelwand beabsichtigt sei.

Im Schreiben vom 07.04.2009 (Blatt 9- 9 R GA) heißt es insbesondere:

„Namens und in Vollmacht unserer Mandantin kündigen wir daher an, dass beabsichtigt ist, folgende Arbeiten an der zu Ihrem Grundstück gelegenen Giebelseite durchzuführen:

– Abdichtungsarbeiten an der Giebelwand

– Ausbesserungsputzarbeiten,

– Erneuerung bzw. Sanierung der Dachrinnen nebst Fallrohren,

– Malerarbeiten zur Sanierung der Giebelwand.

Namens und im Auftrag unserer Mandantin dürfen wir Sie bitten, für die Durchführung der o. g. Arbeiten die Nutzung Ihres Grundstücks einschließlich des Aufstellens eines Gerüsts zu ermöglichen. Die Arbeiten werden voraussichtlichen einen Zeitraum von 14 Tage bis 3 Wochen benötigen.

Symbolfoto: Von Bukhta Yurii/Shutterstock.com

Da unsere Mandant[…]


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